Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21 RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51786
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21 RG (https://dejure.org/2021,51786)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.12.2021 - L 2 R 286/21 RG (https://dejure.org/2021,51786)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - L 2 R 286/21 RG (https://dejure.org/2021,51786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Unstatthaftigkeit nach instanzbeendender Entscheidung

  • rechtsportal.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Unstatthaftigkeit nach instanzbeendender Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Das BVerfG (BVerfG, B.v. 06. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, Rn. 24, juris) erachtet es zwar für "nicht unvertretbar", eine Wiederholung einer Richterablehnung "ohne neue Gesichtspunkte" als rechtsmissbräuchlich zu werten.

    Die erläuterte verfassungsgerichtliche Rechtsprechung will vielmehr gerade (im Rahmen des insoweit Möglichen) das Ziel verfolgen, eine behauptete Gehörsverletzung "vor einer Fortsetzung des zur abschließenden Sachentscheidung führenden Verfahrens" einer fachgerichtlichen Überprüfung zuzuführen (BVerfG, B.v. 06. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 -, SozR 4-1500 § 178a Nr. 11, Rn. 23).

    Auf diesen Vortrag ist im Rahmen der vorliegenden Entscheidung über die Anhörungsrüge schon deshalb nicht näher einzugehen, weil Art. 103 Abs. 1 GG schon im Ausgangspunkt keinen Anspruch darauf zu vermitteln vermag, dass die Gerichte der Rechtsansicht des Grundrechtsträgers folgen (BVerfG, B.v. 06. Mai 2010, aaO, Rn. 28; vgl. im Übrigen zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen: BSG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B -, Rn. 13, juris).

  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Eine entsprechende Rüge kann auch gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung geltend gemacht werden, soweit in einem Zwischenverfahren - wie etwa einem Ablehnungsverfahren - abschließend und mit Bindungswirkung für das weitere Verfahren über den Antrag befunden wird und die Entscheidung später nicht mehr im Rahmen einer Inzidentprüfung korrigiert werden kann (BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292, Rn. 22).

    Der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG stehe einer Auslegung der Norm entgegen, nach der Entscheidungen, die ein selbständiges Zwischenverfahren abschließen, nicht mit der Anhörungsrüge angegriffen werden könnten (BVerfG, B.v. 23. Oktober 2007 - 1 BvR 782/07 -, BVerfGE 119, 292, Rn. 26; zu beurteilen war seinerzeit mit § 78a Abs. 1 Satz 2 ArbGG eine weitere Parallelvorschrift zu § 323a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

    Soweit in der Rechtsprechung des BVerfG ein "Zwischenverfahren" in der Form eines "selbständigen Zwischenverfahrens" gefordert wird, wird auch die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig den "selbständigen" Zwischenverfahren zugerechnet (BVerfG, B.v. 23. Oktober 2007, aaO, Rn. 9).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Zeitgleich und mit gleicher Regelungsintention hat der Gesetzgeber mit der Einführung des § 178a SGG in Umsetzung des zuvor vom BVerfG mit Beschluss vom 30. April 2003 (1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395) erteilten Regelungsauftrages mit dem Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 19. Dezember 2004 (BGBl. I 3220) auch § 323a ZPO reformiert.

    Auch das BVerfG hat sich im Ausgangspunkt in seiner grundlegenden Entscheidung vom 30. April 2003 von der Einschätzung leiten lassen, dass dem Gesetzgeber bei der näheren Ausgestaltung des Rechtsbehelfs der Anhörungsrüge und seiner Folgen ein Spielraum offensteht, bei dessen Ausfüllung namentlich auch die Interessen der anderen Verfahrensbeteiligten und Anforderungen an die Funktionsfähigkeit der Gerichte zu beachten sind (BVerfG, B.v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, Rn. 56).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Eine unzulässige Überraschungsentscheidung hat zur Voraussetzung, dass das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188, Rn. 7).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich nicht mehr zulässig (BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 -, Rn. 5, NJW-RR 2007, 1653).
  • BSG, 22.06.2015 - B 9 SB 72/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Auf diesen Vortrag ist im Rahmen der vorliegenden Entscheidung über die Anhörungsrüge schon deshalb nicht näher einzugehen, weil Art. 103 Abs. 1 GG schon im Ausgangspunkt keinen Anspruch darauf zu vermitteln vermag, dass die Gerichte der Rechtsansicht des Grundrechtsträgers folgen (BVerfG, B.v. 06. Mai 2010, aaO, Rn. 28; vgl. im Übrigen zur Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs, das allein den Zweck verfolgt, eine abgelehnte Terminverlegung zu erzwingen: BSG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B -, Rn. 13, juris).
  • BFH, 17.05.1995 - X R 55/94

    Ablehnung des Richters - Revision

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Eine erst nach Erlass des Urteils geltend gemachte Ablehnung ist grundsätzlich selbst dann unbeachtlich, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt wurde (BFH, B.v. 17. Mai 1995 - X R 55/94 -, BFHE 177, 344, Rn. 11).
  • BSG, 06.06.2007 - B 8 KN 8/07 B

    Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit nach Beendigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Nach Beendigung der Instanz kann ein Ablehnungsgesuch nicht mehr gestellt werden; es ist dann prozessual überholt (BSG, Beschluss vom 06. Juni 2007 - B 8 KN 8/07 B -, juris).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    So verwirklicht sich auch die in Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG vorgegebene Bindung der Gerichte an das "Gesetz", denn dies ist eine Bindung an die im Normtext zum Ausdruck gebrachte demokratische Entscheidung des Gesetzgebers, dessen Erwägungen zumindest teilweise in den Materialien dokumentiert sind (vgl. zum Vorstehenden: BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2018 - 1 BvL 7/14 -, BVerfGE 149, 126, Rn. 75, mwN zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung).
  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 918/10

    Dreiteilungsmethode

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 2 R 286/21
    Richterliche Rechtsfortbildung darf nicht dazu führen, dass die Gerichte ihre eigene materielle Gerechtigkeitsvorstellung an die Stelle derjenigen des Gesetzgebers setzen (vgl. BVerfGE 82, 6 ; 128, 193 ; 132, 99 ).
  • BVerfG, 11.07.2012 - 1 BvR 3142/07

    Verfassungsbeschwerden in Sachen "Delisting" erfolglos

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 163/20 B

    Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

  • BSG, 05.03.2004 - B 9 SB 40/03 B

    Terminsverlegung, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BFH, 18.12.1998 - III S 7/98

    Notanwalt; Richterablehnung; Befangenheit

  • BSG, 15.05.1991 - 6 BKa 69/90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen Ablehnung der Verlegung des Termins zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht